Ihr Partner für Sauberkeit. seit über 40 jahren.
Sicher. Sauber. Nach Sprengstoffrecht.
In Raumschießanlagen bleiben nach jedem Training Treibladungspulverreste, Bleistaub und Geschossabrieb zurück. Diese Rückstände sind brennbar und gesundheitsgefährdend. Ihre Beseitigung ist deshalb gesetzlich geregelt und gehört in die Hände von Fachleuten.
Von über 250 Unternehmen in und um Bremen empfohlen
Reinigung von Raumschießanlagen nach § 7 und § 20 SprengG
Die gewerbliche Reinigung von Schießständen dürfen nur Unternehmen mit einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz übernehmen. Die Arbeiten führen Inhaber eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG aus oder sie finden unter deren Aufsicht statt. W. Kruse erfüllt beide Voraussetzungen.
Wir reinigen:
- Schützenstände, Schießbahnen und Böden
- Wände, Decken, Blenden und Prallschutz
- Zielanlagen und Einbauten
- Geschossfangbereich
- Lüftungs- und Absauganlagen der Schießstätte
Dabei entfernen wir:
- unverbrannte Treibladungspulverreste
- Blei- und Schwermetallstäube
- Geschossabrieb sowie Papier- und Holzreste von Scheiben
Dabei setzen wir auf:
- Moderne Reinigungstechnik für maximale Effektivität
- Minimierten Einsatz von Flüssigkeiten, um Schäden zu vermeiden
- Individuelle Vorgehensweise je nach Anlagenstruktur
Wir analysieren Ihre Anlage und erstellen ein Reinigungskonzept, das Sicherheit, Vorschriften und Wirtschaftlichkeit vereint.
Fachgerechte Entsorgung
Der anfallende Kehricht wird vorschriftsgemäß gesichert und als gefährlicher Abfall entsorgt – mit Nachweis für Ihre Unterlagen.
Für wen?
Schützenvereine, Polizei- und Behördenanlagen sowie gewerbliche Schießstände.
Warum die professionelle Reinigung entscheidend ist
Brandgefahr durch Pulverreste wird beseitigt
Schützen, Trainer und Aufsichtspersonal werden vor Bleibelastung geschützt
Die Reinigungspflicht aus den Schießstandrichtlinien wird erfüllt
Saubere Dokumentation für Sachverständige und Behörden
Fachlicher Hintergrund zu den Angaben:
- Prüfintervalle RLT: Für Anlagen ohne Luftbefeuchtung sieht die VDI 6022 eine Inspektion alle drei Jahre vor, für Anlagen mit Luftbefeuchtung alle zwei Jahre. Durchführen muss sie Personal, das mindestens nach VDI 6022 Kategorie A qualifiziert ist.
- Rechtsrahmen RLT: Laut TÜV Nord ist die Umsetzung der VDI 6022 im Sinne der Arbeitsstättenverordnung eine Rechtspflicht.
- Schießanlagen: Die gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen ist nur Unternehmen mit Erlaubnis nach § 7 SprengG erlaubt, und die Arbeiten dürfen nur Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG mit der Fachkunde „Reinigung von Schießanlagen“ ausführen oder beaufsichtigen.
- Entsorgung: Kehricht aus Raumschießanlagen ist als gefährlicher Abfall einzustufen und wird aus Sicherheitsgründen phlegmatisiert, also mit Wasser oder Sand versetzt.